Am 01.07.2011 ist die Neufassung des niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft getreten. Das Gesetz besagt nach § 7ff NHundG unter anderem, dass die Haltung von Hunden, für die die Fachbehörde eine Gefährlichkeit festgestellt hat, genehmigt werden muss. Als gefährlich werden Hunde eingestuft, die Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürlich Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben oder auf diese Merkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet worden sin. Für die Erteilung der Genehmigung ist nach § 13 NHundG unter anderem ein Wesenstest erforderlich, der dem Hund die Fähigkeit zu sozialverträglichem Verhalten bescheinigt.
Ich bin vom niedersächsischen
Ministerium für Landwirtschaft für die Durchführung des Wesenstests nach den
Richtlinien des NHundG zugelassen.
Wenn Sie Fragen zur Durchführung des Tests haben oder einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns an.
Weitere Informationen über das neue
Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) erhalten Sie auf der Internetseite
der Tierärztekammer Niedersachsen:
http://www.tknds.de/cms_tknds/index.php?page=294 .