Seit dem 1. März 2003 ist in Niedersachsen das Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft Hiernach sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Unter bestimmten Umständen kann die Behörde (i. d. R. zuständiges Ordnungs- oder Veterinäramt) bei Kenntnis von übersteigerter Aggressivität eines Hundes verlangen, daß der Halter eine Sachkundeprüfung und/oder der Hund einen Wesenstest absolviert. Für diese Prüfung der Sozialverträglichkeit des Hundes hat das niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unsere Praxis bzw. Herrn Dr. Jürgen Block zugelassen.
Der „Wesenstest für Hunde“ ist unter http://www.ml.niedersachsen.de/ als PDF Datei veröffentlicht.