Tierarztpraxis Dr. Block
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Transponder

Elektronische Markierung für Haustiere

Der Transponder ist eine elektronische Markierung für Haustiere

Oft genug kommen Haustiere nicht nach Hause. Vielleicht wurden sie gestohlen oder Opfer eines Unfalls? Die Ungewißheit über den Verbleib kann einem sehr zusetzen. Wenn ein Tier dann gefunden wird, egal ob nur verirrt oder verletzt, geht die Suche nach dem Besitzer los. Dann ist es sehr hilfreich, wenn das Tier eindeutig und fälschungssicher gekennzeichnet ist.

Früher haben wir das mit einer Tätowierung meistens in den Ohren gemacht. Der Nachteil der Methode war, daß eine Narkose für den schmerzhaften Eingriff erforderlich war, denn beim Tätowieren werden Stahlnadeln durch das gesamte Ohr gedrückt und in die so entstandenen kleinen Löcher Tätowierfarbe eingerieben. Für bis zu 14 Tage alte Hunde und Katzen ist das Tätowieren nach § 5 Abs. 3 Nr. 7 des Tierschutzgesetzes ohne Narkose weiterhin erlaubt. Es birgt aber einige Nachteile: die Farbe verblaßt im Laufe der Jahre, Ohren können verstümmelt werden, dunkelhäutige Tiere bieten einen schlechten Kontrast und jeder Zuchtverband und jeder Tierarzt verwendet einen anderen Tätowiercode und damit ist die Kennzeichnung nicht unverwechselbar.

Diese Nachteile hat der Transponder alle nicht. Die Hersteller solcher weltweit verwendeter „Chips“ haben sich auf einen ISO Standard geeinigt, daher werden sie auch ISO-Transponder genannt. Es ist immer ein fünfzehnstelliger Zahlencode vorhanden (z.B. 123456789012345), der weltweit nur einmal vergeben wird und er ist mit allen ISO Ablesegeräten lesbar. Der Transponder wird mit einer Injektionsnadel links am Hals unter der Haut angebracht. Das tut im Allgemeinen nicht mehr weh als eine Schutzimpfung.

Wir lassen die so gekennzeichneten Tiere im Haustierzentralregister TASSO registrieren. Hier können wir im Bedarfsfall den Halter eines Fundtieres per Telefon oder e-mail benachrichtigen lassen. Seit 1. Oktober 2004 ist im europäischen Reiseverkehr mit Hunden und Katzen eine von vielen EG-Verordnungen in Kraft, wonach ein Heimtierausweis mitgeführt werden muß. Hierfür wird eine eindeutige Kennzeichnung des Tieres verlangt. Bis 2011 darf das übergangsweise noch die Tätowierung sein, ab dann ist der Transponder zwingend vorgeschrieben.

Jürgen Block, 18.03.2005

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