Seit dem 01.07.2011 ist das neue niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft getreten.
Nach § 4 (Kennzeichnung) NHundG ist ein Hund, der älter als sechs Monate ist durch ein
elektronisches Kennzeichen (Transponder bzw. Chip) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen.
Der Chip wird mit einer Spritze unter die Haut injiziert, verbleibt dort ein Leben lang und kann bei Bedarf mit einem Chip-Lesegerät abgelesen werden. Die Kenn-Numer ist weltweit einmalig und kann somit nur genau Ihrem Tier zugeordnet werden.
Wir lassen die so gekennzeichneten Tiere im Haustierzentralregister
TASSO registrieren. Hier können wir im Bedarfsfall den Halter eines
Fundtieres per Telefon oder e-mail benachrichtigen lassen.
Jürgen Block, 01.08.2011